Waldweideflächen auf Waldweiden, Heimweiden, Agrargemeinschaftswäldern…
Nach der Bauernbefreiung und Aufhebung der Grundlasten wurde das Kaiserliche Patent im Jahre 1853 erlassen. Durch eigene Lokal- und Landeskommissionen wurden die Waldnutzungsrechte in 30-jähriger Tätigkeit mit über 7.400 Servitutenregulierungsurkunden erfasst. Österreichweit sind rund 40.000 landwirtschaftliche Betriebe eingeforstet mit jährlich 330.000 fm Brenn-, 95.000 fm Nutzholz und insgesamt 170.000 Rindergräsern, dabei ist die Österreichische Bundesforste-AG auf ihrem Besitz mit dem Großteil der Rechte belastet (z.B. 95 % der Weiderechte).
Die Waldweide stellt im Alpenraum eine uralte Nutzungsform dar und hat seit der Besiedelung unseres Lebensraumes über Jahrtausende hinweg entscheidend zur Existenzsicherung der bergbäuerlichen Bevölkerung beigetragen.
Durch die große Vielfalt der traditionellen Waldweideflächen auf Heimweiden, Agrargemeinschaftswäldern und Almen, auf Eigen- oder Servitutsgrund ist eine pauschale Beurteilung der Waldweide nicht zielführend. Neben standörtlichen Faktoren sind auch der Überschirmungsgrad, die Tiergattung, Bestoßungsdichte und Bestoßungsdauer sowie das Weidemanagement entscheidende Kriterien für eine positive oder negative Bewertung der Waldweide.
Einerseits bietet die Waldweide den Tieren auch bei extremen Witterungsbedingungen Schutz und Weidefutter, der locker bestockte Übergangsbereich zwischen Reinweide und Wald schafft ökologische Nischen, die in ihrer Artenvielfalt dem dichten, unbeweideten Wald oder gar den Forstkulturen weit überlegen sind. Gleichzeitig bildet die mosaikartige Verteilung von Weide und Wald eine interessante Erholungslandschaft.
Andererseits findet Waldweide zum Teil auch auf ungünstigen Standorten wie z. B. im Schutzwaldbereich, auf steilen, flachgründigen oder feuchten Standorten oder in zu dicht aufgeforsteten Wäldern statt. Die Futterqualität variiert von extensiven Magerweiden für Galtrinder bis zu ertragreichen Fettweiden bei aufgelockerten Weidewaldbeständen, die sich auch für Milchviehhaltung eignen.
Waldweideordnungen:
Seit Erstellung der Servitutenregulierungsurkunden vor rund 130 Jahren haben sich in der Wald- und Almbewirtschaftung sowie im öffentlichen Interesse entscheidende Veränderungen vollzogen, die nach Abwägung aller Vor- und Nachteile unter gewissen Umständen für Waldweideneuordnungen sprechen.
Die Abstimmung der Nutzungen im sensiblen Bergraum und dabei besonders in der subalpinen Zone erfordert Kompromissbereitschaft der Parteien und hohe Fachkompetenz bei der Beratung. Die zunehmende abteilungsübergreifende Zusammenarbeit bei der Koordinierung von verschiedenen Projekten und Investitionen ist bemerkenswert.
Derzeit sind in Tirol nach den großteils positiven Erfahrungen bei den abgeschlossenen Verfahren auf einer beträchtlichen Zahl von Almen Servitutenneuregulierungen in Bearbeitung oder Umsetzung. Mit der Einbindung von Baumgruppen in die Weideflächen werden dabei neue innovative Wege beschritten. Verschiedene Funktionen des Waldes und der Weide können sich dabei ideal ergänzen (Kleinklima, Weideertrag, ökologische Artenvielfalt, Erholungswert der Landschaft).
Diese Waldweideneuordnungen gewinnen einerseits ökonomische Bedeutung durch die Schaffung von hochwertigen Weide- und Waldflächen, andererseits werden im öffentlichen Interesse reizvolle abwechslungsreiche Erholungslandschaften gepflegt und wertvolle Biotopflächen sowie Schutzwälder von der Weide freigestellt.
Die Servitutenneuregulierungen sind ähnlich den Grundzusammenlegungen aufgebaut, die Generalkompetenz liegt bei der Agrarbehörde, die Beratung, Projekterstellung, Begutachtung und Förderung erfolgt hauptsächlich durch die Abteilung Agrarwirtschaft. Neben den Parteien werden alle zuständigen Fachabteilungen des Landes wie Forstwirtschaft, Umweltschutz, Bodenordnung, Jagdwirtschaft, Wildbach- und Lawinenverbauung, Gemeinde und Tourismus in die mehrjährigen Verfahren eingebunden.
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