Ukraine-Flüchtlinge dürfen hier arbeiten

Bauernzeitung, 17. März 2022 

 

Seit der Militärinvasion Russlands in der Ukraine vor drei Wochen sind Millionen Ukrainer, zumeist Frauen, Kinder und Jugendliche sowie Männer über 60 Jahre, in benachbarte EU-Mitgliedstaaten geflohen. Die „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht Vertriebenen aus der Ukraine die Ausübung einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit in Österreich. Mit dieser Richtlinie erlauben alle EU-Länder den Geflüchteten einen befristeten Zugang zum Arbeitsmarkt. In Österreich haben sie vorerst ein Aufenthaltsrecht bis 3. März 2023. Sie alle erhalten bedarfsgerechte Förderangebote, etwa Deutschkurse, sowie Qualifizierungen, um sie bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und auf offene Stellen zu vermitteln. 

 

Für die Land- und Forstwirtschaft bedeutet das, dass geflüchtete Ukrainer auch außerhalb der Saisonkontingente eine Beschäftigungsbewilligung erhalten. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger begrüßt es, „dass Ukrainerinnen und Ukrainer bei uns ab dem ersten Tag auch arbeiten dürfen.“ Der Krieg habe die Saisonkontingentregelung von Erntehelfern aus der Ukraine obsolet gemacht.

 

Indes sammelt die Landarbeiterkammer Geldspenden speziell für jene, die in den vergangenen Jahren in Österreichs Land- und Forstwirtschaft gearbeitet haben. „Wir wollen rasch und unbürokratisch helfen“, so Präsident Andreas Freistetter.

 

„Hilfe für ukrainische Saisonarbeiter“

IBAN: AT24 5300 0081 5500 2035

siehe:   https://alpwirtschaft.com/2015/07/30/erntehelfer/

 

Visits: 41

Schreibe einen Kommentar